Der Islam und die Frauen…

Bismillah

Ich möchte an dieser Stelle keine wissenschaftliche und / oder theologische Abhandlung schreiben, sondern einfach mal versuchen festzuhalten, wie man als gebürtiger Deutscher auf das Frauenbild im Islam reagiert.

Zuerst sollte ich kurz das islamische Frauenbild erläutern, wie ich es kenne und verstehe. Fern von allen Vorurteilen lernte ich, dass Frauen und Männer Rechte und Pflichte haben. In der zweiten Sure findet man folgende Aussage:

„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben.“ (2,228)

Auch wenn der Mann über der Frau steht, wie gleich danach angemerkt wird, haben beide in vielen Angelegenheit absolut gleiche Rechte. Die Frau darf sich z.B. ebenso scheiden lassen, wie der Mann. Sie hat ein recht auf sexuelle Befriedigung in der Ehe, wie der Mann auch.

Im aufgeklärten Deutschland der Mitte des 20. Jahrhunderts war dies rein theoretisch noch undenkbar. Noch 1950 galt in Deutschland (1):

  • Abschaffung des Rechts auf einseitige Bestimmung der das gemeinschaftliche ehelichen Leben betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Wohnung und des Wohnorts durch den Mann;
  • Abschaffung der Notwendigkeit der Einwilligung des Mannes zur Erwerbstätigkeit der Frau; ein ohne Zustimmung des Mannes geschlossener Vertrag konnte mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts durch den Mann gekündigt werden, wenn die Tätigkeit der Frau eheliche Interessen beeinträchtigte;
  • Ersetzung des gesetzlichen Güterstandes der Nutzverwaltung, welche die Nutzung und Verwaltung eines Teils des Vermögens der Frau durch den Mann bei gleichzeitiger Bestreitung des ehelichen Aufwands durch den Mann vorsah, durch die Zugewinngemeinschaft;
  • Neuregelung der elterlichen Gewalt (des Sorgerechts) auf der Grundlage der Gleichberechtigung beider Ehegatten;
  • Beseitigung des Leitbildes der Hausfrauenehe.
  • Bei nicht ehelichen Nachkommen hatte der Vater die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt mit finanziellen Mitteln aufzukommen, hatte aber weder Umgangs- noch Besuchsrecht.
  • Nur eheliche Nachkommen waren von beiden Elternteilen erbberechtigt.

Betrachtet man die Veränderungen des Eheverständnisses in Hinblick auf gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ehepartner, so wird eine Entwicklung weg von historischen Modellen eines Vertrages, der den Schutz des Staates hatte, hin zu einer schlichten Kenntnisnahme, mit einer gebotenen Rücksichtnahme (Zeugnisverweigerungsrecht) durch den Staat, deutlich. 1950 galt:

  • Die Ehe war ein Kontrakt auf Lebenszeit, der mit einem Verhaltenskodex gebunden war, wie der Partner zu behandeln ist.
  • Nur wenn ein Partner diesen Verhaltenskodex nicht einhielt, konnte der andere Partner die Auflösung der Ehe verlangen. Und zwar nur so lange, wie nicht durch Erneuerung der Ehe durch den Geschlechtsakt das Fehlverhalten getilgt wurde.
  • Wurde die Ehe beendet, so hatte ein Bruch des Verhaltenskodex ein Verwirken aller zivilrechtlichen Ansprüche gegen den vertragstreuen Partner zur Folge.
  • Die Ehe war durch den Straftatbestand des Ehebruchs strafrechtlich geschützt.
  • Die Ehe war zivilrechtlich insofern geschützt, als dass ein Ehebruch nach einer eventuellen schuldhaften Scheidung ein Eheverbot zum/zur Geliebten nach sich zog.

Unter diesem Gesichtspunkt ist das islamische Recht also enorm fortschrittlich. Betrachtet man nun noch, wann es offenbart wurde, so bleibt eigentlich nur das Staunen.

Aber eigentlich wollte ich gar nicht referieren, sondern eher erzählen, wie es für mich war, mit dem islamischen Frauenbild in Kontakt zu kommen. Damals bemerkte ich als erstes, dass es für Frauen extra Bereiche und Zugänge zur Moschee gibt. Für mich war das natürlich mehr als ungewöhnlich, war ich doch als Kind unbewußt feministisch erzogen worden. In der DDR galt offiziell die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Außerdem wuchs ich in einem realexistieren Matriachat auf, da mein Erzeuger sich sehr früh aus dem Staub gemacht hatte. So versteht man, wie zu Anfang diese Geschlechtertrennung sich merkwürdig fremd anfühlte.

Dann lernte ich, dass man einer fremden Frau maximal einen winzigen Augenblick direkt ins Gesicht schauen soll. (Umgekehrt darf auch eine Frau den fremden Mann nicht länger anschauen, als unbedingt notwendig.) Auch das war (und ist noch immer) für mich fremd und ungewohnt, auch wenn die Erklärung logisch ist: man soll die Frau nicht als Sexualobjekt herabwürdigen, in dem man sie angafft… Ich gebe zu, dass es mir auch heute noch sehr schwer fällt, denn meine Erziehung besagte, dass man in einem Gespräch dem Gesprächspartner in die Augen schaut, egal ob Mann oder Frau. Tut man es nicht, wird es von nicht-muslimischen Frauen meist als Kränkung, Unsicherheit oder Schüchternheit interpretiert.

Selbiges gilt in Deutschland für das Schütteln der Hände. Das islamische Recht sieht es als verboten oder wenigstens verpönt an, genau weiß ich es nicht. Die Begründung ist ähnlich, wie in Bezug auf das Anschauen: die Berührung des Mannes der zarten, erotischen Hand der Frau kann zu sexuellen Fehltritten führen. Auch das stößt selten auf Verständnis bei nicht-muslimischen Frauen, jedoch kann man leicht mit einem Verweis auf die Grippezeit ausweichen. :))  Jedoch ist und war das für mich auch sehr ungewohnt, und sehr häufig übergehe ich es selbst, möge Allah teallah es mir verzeihen.

Die Trennung der Geschlechter finde ich heute in Moschee, Tekke oder Dergah sehr angenehm. Ja, Männer sind ein schwaches Geschlecht und wie leicht lassen wir uns von einer hübschen Frau ablenken… (Mal ehrlich: Umgekehrt gilt es doch ebenso….) Dann schweifen unsere Gedanken weg vom Gebet, weg vom Sohbet (Predigt).

Ungewohnt ist es auch, wenn man mit einer Frau spricht, die einen Hijab oder gar Niqab trägt. Erst ist es ungewohnt, aber man merkt schnell, dass vollkommen andere Gespräche entstehen. Es ist vergleichbar mit dem Siezen und Duzen: das Siezen schafft eine angenehme Distanz, während das Duzen sofort eine oft unangenehme Nähe erzeugt. Ähnlich ist es auch mit der Verschleierung. Man findet einen respektvolleren Umgang, was nicht heißen soll, dass ich ansonsten respektlos wäre. Nein, es verstärkt nur…

So, nachdem ich jetzt wahrscheinlich meine weiblichen, nicht-muslimischen Freunde endgültig verloren habe *grins*, schließe ich. Doch noch einmal möchte ich klarstellen, dass das gesagte rein subjektiv ist. So kenne und verstehe ich es, was nicht heißt, dass es vollkommen korrekt ist. Ich bin kein islamischer Theologe und kein islamischer Rechtsgelehrter. Auf die übliche politsch korrekte Erklärung, dass keine Frau zum Kopftuch gezwungen werden sollte, verzichte ich ebenfalls. Denn das ist für mich absolut klar, denn Gott lehrt uns durch den Quran, dass es keinen Zwang im Glauben gibt.

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(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Geschichtliche_Entwicklung (letzter Zugriff 27.11.2010, 23:30)

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