• Fr. Apr 26th, 2024

Existenzspuren

Jedes Leben und jeder Gedanke hinterlassen ExistenzSpuren...

Das Landgericht Köln hat eine Entscheidung getroffen: Beschneidungen sind illegal, da sie als Körperverletzung zu betrachten sind.

Nun entbrennt eine Diskussion darum, ob das ein Eingriff in die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen ist, da besonders in diesen beiden abrahamitischen Religionen die Beschneidung von Jungen üblich ist. Oder ob das Wohl des Kindes und dessen Recht auf eine freie Religionswahl mit einer Beschneidung verletzt wird. Letzteres wird mit rationalen, „wissenschaftlichen“ Argumenten begründet, geboren aus einem nach-aufklärerischen Atheismus.

Die Ratio jubelt und das Herz weint. So geht es mir jedenfalls, denn grundsätzlich ist es schon ein gutes Argument, dass das Kind über so einen Eingriff in sein Äußeres selbst entscheiden sollte. Doch ich bin gläubiger Muslim, der zwar die Beschneidung nicht als religiöse Pflicht empfindet (sollte es anders sein, belehrt mich bitte), aber als Teil des Zusammengehörigkeitsgefühl, da die meisten Muslime aus kulturellen Gründen beschnitten sind. (Berichtigt mich bitte, da ich niemand etwas falsches erzählen möchte. Möge Allah teallah mich davor bewahren.) Von diesem Standpunkt aus empfinde ich das Urteil auch als Beschränkung meiner Religionsfreiheit.

Klar und deutlich kann ich Stellung beziehen: Hätte ich einen Sohn, würde ich ihn beschneiden lassen. Es ist weder sehr schmerzhaft, noch gefährlicher, als eine Zahnoperation. Das kann ich aus Erfahrung berichten, da ich mich selbst 2011 beschneiden ließ. Ich würde es bei meinem Sohn (hätte ich denn einen….) nicht nur aus religiösen Gründen vornehmen lassen, sondern auch aus hygienischen. Es ist unbestreitbar, dass sich ohne Vorhaut wesentlich weniger Keime ansammeln bzw. sie wesentlich leichter zu entfernen sind. Es gibt also auch gute, rationale Gründe für eine Beschneidung.

Es wird interessant, wie sich das Thema in naher Zukunft weiter entwickelt.

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Quellen: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urteil-zur-beschneidung-das-wohl-des-kindes-11801160.html (Letzter Zugriff: 02.07.2012, 22:15 Uhr)

Mehr zum Thema:

http://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=15859
http://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=15858
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